# AM-03 Hardware-Asset-Inventar

- Bereich: AM – Asset Management
- Gegenüber C5:2020: neu in C5:2026
- Webseite: https://c5.patrickscheid.de/am-03/

## Basiskriterium

### AM-03.01B

Das vom Cloud-Anbieter geführte Hardware-Asset-Inventar (vgl. AM-02) enthält für jeden Eintrag Informationen, die:

1. die Identifizierung des Hardware-Assets ermöglichen;
2. Einblick in den Lebenszyklus des Hardware-Assets geben; und
3. dem Cloud-Anbieter ermöglichen, das Hardware-Asset zu kontrollieren, eine Risikobeurteilung durchzuführen und seine Informationssicherheit zu schützen.

**Ergänzende Information:**

Dieses Basiskriterium kann, muss aber nicht, erfüllt werden, indem für jeden Eintrag des Hardware-Asset-Inventars die folgenden Details aufgenommen werden:

1. Identifizierungsdetails (wie Name, IP-Adresse, MAC-Adresse usw.);
2. Die Funktion des Assets;
3. Das Modell des Assets;
4. Der Standort des Assets;
5. Der Eigentümer des Assets; und
6. Informationssicherheitsanforderungen für das Asset.

Ein Asset Owner ist eine Person oder Rolle, welche die Verantwortung und Rechenschaftspflicht für die Verwaltung und den Schutz eines Assets einer Organisation zugewiesen ist, und impliziert kein rechtliches Eigentum an den Assets.

Wenn Cloud-Kunden virtuelle Maschinen oder Container mit dem Cloud-Dienst betreiben, inventarisiert der Cloud-Anbieter die Container und dokumentiert ihren Lebenszyklus (vgl. OPS-34).

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Quelle: BSI C5:2026, maschinenlesbare Fassung v1.1.0, © Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) 2026, unverändert wiedergegeben unter CC BY-ND 4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/deed.de). Änderungshinweise: BSI C5:2026 Änderungshistorie, © BSI 2026, CC BY-ND 4.0. Inoffizielle Darstellung, ohne Verbindung zum BSI.
