# AM-04 Software-Asset-Inventar

- Bereich: AM – Asset Management
- Gegenüber C5:2020: neu in C5:2026
- Webseite: https://c5.patrickscheid.de/am-04/

## Basiskriterium

### AM-04.01B

Der Cloud-Anbieter führt ein umfassendes Inventar aller Software-Assets, einschließlich verwendeter Software (vgl. AM-02). Dieses Inventar enthält für jeden Eintrag Informationen, die:

1. die Identifizierung des Software-Assets ermöglichen;
2. Einblick darin geben, welche anderen Assets das Software-Asset für die Bereitstellung des Cloud-Dienstes verwenden; und
3. dem Cloud-Anbieter ermöglichen, das Software-Asset zu kontrollieren, eine Risikobeurteilung durchzuführen und seine Informationssicherheit zu schützen.

**Ergänzende Information:**

Dieses Basiskriterium kann, muss aber nicht, erfüllt werden, indem für jeden Eintrag des Software-Asset-Inventars die folgenden Details aufgenommen werden:

1. Identifizierungsdetails (wie Name, IP-Adresse, MAC-Adresse usw.);
2. Die Version der Software; und
3. Die übergeordnete Ressource (Hardware-Asset oder Software-Asset), auf der die Software installiert ist.

## Zusatzkriterium

### AM-04.01AC (Zusatz, erweiternd)

Das Inventar enthält außerdem für jeden Eintrag Informationen, die Einblick darin geben, wie lange das Software-Asset Sicherheitsupdates von seinem Lieferanten erhalten wird, sofern ein solcher Zeitraum vom Lieferanten mitgeteilt wurde.

**Ergänzende Information:**

Dieses Zusatz-Unterkriterium kann, muss aber nicht, erfüllt werden, indem für jeden Eintrag des Software-Asset-Inventars Lizenzinformationen, einschließlich mitgeteilter End-of-Support-Daten in Bezug auf die lizenzierte Software, aufgenommen werden.

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Quelle: BSI C5:2026, maschinenlesbare Fassung v1.1.0, © Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) 2026, unverändert wiedergegeben unter CC BY-ND 4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/deed.de). Änderungshinweise: BSI C5:2026 Änderungshistorie, © BSI 2026, CC BY-ND 4.0. Inoffizielle Darstellung, ohne Verbindung zum BSI.
