# AM-06 Inbetriebnahme von Hardware

- Bereich: AM – Asset Management
- Gegenüber C5:2020: geändert (vorher AM-03)
- Webseite: https://c5.patrickscheid.de/am-06/

**Ergänzende Information:**

Das Kriterium bezieht sich nur auf physische Hardware-Objekte, z. B. Server, Speichersysteme und Netzkomponenten.

Virtuelle Hardware- und Software-Objekte werden in den Kriterienbereichen (OPS) und (DEV) betrachtet.

Der Genehmigungsprozess berücksichtigt typischerweise sowohl die grundsätzliche Freigabe zur Nutzung der Hardware als auch die finale Freigabe der konfigurierten Assets.

## Basiskriterium

### AM-06.01B

Der Cloud-Anbieter hat einen Genehmigungsprozess für die Inbetriebnahme von Hardware implementiert, die verwendet wird, um den Cloud-Dienst in der Produktionsumgebung bereitzustellen. Dieser Prozess umfasst die Identifizierung, Analyse und Mitigierung aller mit der Inbetriebnahme verbundenen Risiken (vgl. OIS-07).

### AM-06.02B

Die Genehmigung erfolgt nach Verifikation der sicheren Konfiguration der Mechanismen für Fehlerbehandlung, Protokollierung, Verschlüsselung, Authentisierung und Autorisierung gemäß der vorgesehenen Verwendung und auf Basis der anwendbaren Richtlinien.

## Änderungen gegenüber C5:2020

Aus der BSI C5:2026 Änderungshistorie, die das BSI bisher nur auf Englisch veröffentlicht.

**Basiskriterium:**

Linguistic adaptation without changes in content.

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Quelle: BSI C5:2026, maschinenlesbare Fassung v1.1.0, © Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) 2026, unverändert wiedergegeben unter CC BY-ND 4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/deed.de). Änderungshinweise: BSI C5:2026 Änderungshistorie, © BSI 2026, CC BY-ND 4.0. Inoffizielle Darstellung, ohne Verbindung zum BSI.
