# AM-12 Wechselmedien und Endgeräte

- Bereich: AM – Asset Management
- Gegenüber C5:2020: neu in C5:2026
- Webseite: https://c5.patrickscheid.de/am-12/

**Ergänzende Information:**

Ein Wechselmedium ist ein tragbares Datenspeichermedium, das einem Endgerät oder Netzwerk hinzugefügt oder daraus entfernt werden kann. Beispiele umfassen unter anderem optische Datenträger (z. B. CD, DVD, Blu-ray), externe oder entfernbare Festplatten oder Solid-State-Festplatten, magnetische oder optische Bänder und Flash-Speichergeräte (z. B. USB, eSATA, Flash-Laufwerk, Thumb Drive).

## Basiskriterium

### AM-12.01B

Auf der Grundlage einer Risikobeurteilung (vgl. OIS-07) entwirft, implementiert und pflegt der Cloud-Anbieter Kontrollen für Endgeräte und Wechselmedien in Bezug auf die folgenden Aspekte:

1. Außer für systemadministrative Aufgaben, für die keine andere Methode verfügbar ist, ist die Nutzung von Wechselmedien verboten;
2. Wechselmedien werden nur für festgelegte, spezifische Zwecke verwendet;
3. Speicher-Verschlüsselung ist auf verwalteten Endgeräten und Wechselmedien (außer solchen, die für unvermeidbare Systemadministrationsmaßnahmen verwendet werden) aktiviert, um Informationen vor unbefugter Offenlegung zu schützen;
4. Verwaltete Endgeräte sind mit Technologien und Diensten zur Erkennung und Verhinderung von Schadsoftware konfiguriert;
5. Selbstausführung von Wechselmedien ist deaktiviert und Speichermedien werden vor der Nutzung auf den Systemen des Cloud-Anbieters gescannt;
6. Von Benutzern sind Maßnahmen zu ergreifen, um mobile Endgeräte und Wechselmedien während des Transports und der Aufbewahrung zu schützen;
7. Der Schutz hinsichtlich Vertraulichkeit und Integrität jeglicher Geräte, die Cloud-Kundendaten enthalten, ist während des Transfers außerhalb des Standorts zur Entsorgung dem Schutz vor Ort gleichwertig;
8. Auf gemeinsam genutzten Geräten gespeicherte Cloud-Kundendaten und abgeleitete Cloud-Dienstdaten werden gemäß CRY-05 verschlüsselt oder unter Verwendung eines sicheren Löschmechanismus vernichtet, bevor die Geräte mit einer dritten Partei geteilt werden;
9. Benutzer haben mobile Endgeräte und Wechselmedien in sicherer Weise zu verwenden; dies umfasst zum Beispiel, Medien nicht offen zugänglich in öffentlichen Räumen liegen zu lassen sowie Bildschirmsperren und Blickschutzfolien zu verwenden; und
10. Maßnahmen zur Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Sicherheit von Endgeräten Dritter mit Zugriff auf organisatorische Assets sind zu definieren.

## Zusatzkriterium

### AM-12.01AC (Zusatz, erweiternd)

Richtlinien und Verfahren für Endgeräte und Wechselmedien enthalten darüber hinaus die folgenden Aspekte:

1. Verwaltete Endgeräte sind mit geeigneten Software-Firewalls konfiguriert;
2. Verwaltete Endgeräte sind gemäß einer Risikobeurteilung (vgl. OIS-07) mit Technologien und Regeln zur Verhinderung von Datenverlust (Data Loss Prevention, DLP) konfiguriert;
3. Fern-Lokalisierungsfunktionen sind für alle verwalteten mobilen Endgeräte aktiviert; und
4. Prozesse, Verfahren und technische Schutzmaßnahmen definieren, implementieren und bewerten, um die Löschung von Unternehmensdaten aus der Ferne auf verwalteten Endgeräten zu ermöglichen.

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Quelle: BSI C5:2026, maschinenlesbare Fassung v1.1.0, © Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) 2026, unverändert wiedergegeben unter CC BY-ND 4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/deed.de). Änderungshinweise: BSI C5:2026 Änderungshistorie, © BSI 2026, CC BY-ND 4.0. Inoffizielle Darstellung, ohne Verbindung zum BSI.
