# COS-02 Sicherheitsanforderungen an Verbindungen im Netz des Cloud-Anbieters

- Bereich: COS – Kommunikationssicherheit
- Gegenüber C5:2020: geändert
- Webseite: https://c5.patrickscheid.de/cos-02/

## Basiskriterium

### COS-02.01B

Spezifische Sicherheitsanforderungen werden für die Herstellung von Verbindungen innerhalb des Netzes des Cloud-Anbieters konzipiert, dokumentiert und bereitgestellt. Die Sicherheitsanforderungen definieren für den Verantwortungsbereich des Cloud-Anbieters:

1. In welchen Fällen die Sicherheitszonen zu trennen sind und in welchen Fällen Cloud-Kunden logisch oder physisch voneinander zu trennen sind;
2. Welche Kommunikationsbeziehungen und welche Netz- und Anwendungsprotokolle jeweils zugelassen werden;
3. Wie der Datenverkehr für Administration und Überwachung auf Netzebene voneinander getrennt wird;
4. Wie Büronetze mit Firewalls und sicheren WIFI-Konfigurationen sowie VPN für den Remote-Zugriff abgesichert werden;
5. Welche interne, partitionsübergreifende Kommunikation zulässig ist; und
6. Welche netzübergreifende Kommunikation erlaubt ist.

**Ergänzende Information:**

Partitionsübergreifende Kommunikation kann z. B. für einzelne Regionen oder Standorte über z. B. WAN, LAN, VPN, RAS realisiert werden.

## Änderungen gegenüber C5:2020

Aus der BSI C5:2026 Änderungshistorie, die das BSI bisher nur auf Englisch veröffentlicht.

**Basiskriterium:**

Bullet points are now sorted to ease discussions about specific list items.

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Quelle: BSI C5:2026, maschinenlesbare Fassung v1.1.0, © Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) 2026, unverändert wiedergegeben unter CC BY-ND 4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/deed.de). Änderungshinweise: BSI C5:2026 Änderungshistorie, © BSI 2026, CC BY-ND 4.0. Inoffizielle Darstellung, ohne Verbindung zum BSI.
