# DEV-11 Schutz von Entwicklungs- und Testumgebungen

- Bereich: DEV – Beschaffung, Entwicklung und Änderung von Informationssystemen
- Gegenüber C5:2020: neu in C5:2026
- Webseite: https://c5.patrickscheid.de/dev-11/

## Basiskriterium

### DEV-11.01B

Entwicklungs- und Testumgebungen unter der Verantwortung des Cloud-Anbieters werden einer Risikobeurteilung (vgl. OIS-07) unterzogen und mit angemessenen Sicherheitsmaßnahmen gegen identifizierte Risiken geschützt. Dies schließt auch die Erweiterung des Datensicherungsplans (vgl. OPS-06) auf die notwendigen Teile dieser Umgebungen ein.

**Ergänzende Information:**

Den Richtlinien und Verfahren für Datensicherungen (vgl. OPS-06) geht eine Risikobeurteilung voraus, sodass diese nicht alle Elemente dieser Umgebungen umfassen, sondern nur diejenigen, die auf Grundlage der Risikobeurteilung als notwendig erachtet werden. In manchen Situationen lassen sich einige Teile leichter von Grund auf neu aufbauen, als sie zu sichern.

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Quelle: BSI C5:2026, maschinenlesbare Fassung v1.1.0, © Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) 2026, unverändert wiedergegeben unter CC BY-ND 4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/deed.de). Änderungshinweise: BSI C5:2026 Änderungshistorie, © BSI 2026, CC BY-ND 4.0. Inoffizielle Darstellung, ohne Verbindung zum BSI.
