# GC-02 Angaben zu Verfügbarkeit und Störungsbeseitigung im Regelbetrieb

- Webseite: https://c5.patrickscheid.de/gc-02/

## Anforderung

Der Cloud-Anbieter macht in vertraglichen Vereinbarungen (z. B. Service Level Agreements) nachvollziehbare, verbindliche und transparente Angaben zur:

1. Verfügbarkeit des Cloud-Dienstes;
2. Kategorisierung und Priorisierung von Störungen;
3. Reaktionszeit bei Störungen im Regelbetrieb gemäß der Kategorisierung (Zeitraum bis zum Beginn der Störungsbeseitigung durch den Cloud-Anbieter nach Meldung der Störung);
4. Wiederherstellungszeit (Zeitraum bis zum Abschluss der Störungsbeseitigung); und
5. Rechtsfolgen bei Nichteinhaltung.

Die Angaben basieren auf Definitionen, die sachverständigem Personal der Cloud-Kunden eine Beurteilung des Cloud-Dienstes hinsichtlich geschäftlicher Anforderungen ermöglichen.

Vertragliche Vereinbarungen können auf Betriebsdokumentation (z. B. Servicedokumentation, technische Spezifikationen oder andere öffentlich zugängliche Ressourcen) verweisen, die regelmäßig aktualisiert werden kann.

Die Systembeschreibung des für die Entwicklung und den Betrieb des Cloud-Dienstes relevanten internen Kontrollsystems des Cloud-Anbieters gibt an, wo diese Angaben zu finden sind. Verweise beziehen sich konkret auf die oben genannten einzelnen Aspekte und ermöglichen es Lesern, die mit der vertraglichen Vereinbarung oder der Betriebsdokumentation nicht vertraut sind, die Angaben rechtzeitig zu finden.

Soweit die Angaben zur Verfügbarkeit und Störungsbeseitigung nur Durchschnittswerte darstellen, die im Einzelfall nicht verbindlich sind, wird dies gesondert hervorgehoben.

## Hinweis

Neben der Information in der Systembeschreibung des Cloud-Anbieters können die Angaben selbst auch optionaler Bestandteil der Berichterstattung sein, z. B. in einem Abschnitt 'Sonstige vom Cloud-Anbieter bereitgestellte Informationen'. Im letzteren Fall unterliegen diese Informationen nicht den Prüfungshandlungen des Prüfers, und dementsprechend gibt der Prüfer hierzu kein Prüfungsurteil ab.

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Quelle: BSI C5:2026, maschinenlesbare Fassung v1.1.0, © Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) 2026, unverändert wiedergegeben unter CC BY-ND 4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/deed.de). Änderungshinweise: BSI C5:2026 Änderungshistorie, © BSI 2026, CC BY-ND 4.0. Inoffizielle Darstellung, ohne Verbindung zum BSI.
