# HR-07 Remote-Arbeit - Richtlinie

- Bereich: HR – Personal
- Gegenüber C5:2020: neu in C5:2026
- Webseite: https://c5.patrickscheid.de/hr-07/

## Basiskriterium

### HR-07.01B

Richtlinien und Verfahren zum Schutz von Informationen, wenn Personal remote arbeitet, werden in Übereinstimmung mit SP-01 dokumentiert, kommuniziert und bereitgestellt und behandeln die folgenden Aspekte:

1. Festlegung von Leitlinien für das Personal zum sicheren Umgang mit und zur sicheren Speicherung von sensiblen Informationen und Datentypen;
2. Definition von Sicherheitsanforderungen für den Remote-Zugriff;
3. Nutzung sicherer Kommunikationsmethoden und Durchsetzung einer sicheren Netzwerknutzung (z. B. VPN-Nutzung, Endpunktschutz, Multi-Faktor-Authentifizierung, sichere Kommunikationskanäle); und
4. Bereitstellung von Ausstattung, die von der Organisation genehmigt ist und Verbot unregulierter persönlicher Geräte.

**Ergänzende Information:**

Bitte beachten: Dieses Kriterium bezieht sich auf Arbeitsplätze außerhalb des Standorts, während PS-08.01B Sicherheitsanforderungen für Büroarbeitsplätze vor Ort behandelt.

Die Leitlinien für das Personal zum sicheren Umgang mit und zur sicheren Speicherung von sensiblen Informationen und Datentypen beziehen sich auf organisatorische Maßnahmen, zu deren Einhaltung das Personal verpflichtet ist. Sicherheitsanforderungen für den Remote-Zugriff beziehen sich auf technische Maßnahmen wie z. B. MFA und VPN sowie auch auf Regeln für den jeweiligen Arbeitsplatz, die sich aus allgemeinen Erwägungen zum Arbeiten ergeben, z. B. an öffentlichen Orten, an denen der Bildschirm ausgespäht werden kann.

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Quelle: BSI C5:2026, maschinenlesbare Fassung v1.1.0, © Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) 2026, unverändert wiedergegeben unter CC BY-ND 4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/deed.de). Änderungshinweise: BSI C5:2026 Änderungshistorie, © BSI 2026, CC BY-ND 4.0. Inoffizielle Darstellung, ohne Verbindung zum BSI.
