# INQ-02 Information der Cloud-Kunden über behördliche Auskunfts- und Herausgabeverlangen

- Bereich: INQ – Umgang mit behördlichen Auskunfts- und Herausgabeverlangen
- Gegenüber C5:2020: geändert
- Webseite: https://c5.patrickscheid.de/inq-02/

## Basiskriterium

### INQ-02.01B

Der Cloud-Anbieter informiert die betroffenen Cloud-Kunden unverzüglich, es sei denn, die anwendbare Rechtsgrundlage, auf der das behördliche Auskunfts- und Herausgabeverlangen beruht, verbietet dies oder es liegen klare Anhaltspunkte für rechtswidrige Handlungen im Zusammenhang mit der Nutzung des Cloud-Dienstes vor.

**Ergänzende Information:**

Dies berührt keine anderen gesetzlichen oder regulatorischen Anforderungen, die eine frühere Information der Cloud-Kunden erfordern.

## Korrespondierende Kriterien für Kunden

Cloud-Kunden stellen durch geeigneten Kontrollen sicher, dass derartige Meldungen entgegengenommen und gemäß eigenen Vorgaben und Möglichkeiten juristisch geprüft werden.

## Änderungen gegenüber C5:2020

Aus der BSI C5:2026 Änderungshistorie, die das BSI bisher nur auf Englisch veröffentlicht.

**Basiskriterium:**

Specified that it is the government agency's request that is based on the applicable legal basis.

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Quelle: BSI C5:2026, maschinenlesbare Fassung v1.1.0, © Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) 2026, unverändert wiedergegeben unter CC BY-ND 4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/deed.de). Änderungshinweise: BSI C5:2026 Änderungshistorie, © BSI 2026, CC BY-ND 4.0. Inoffizielle Darstellung, ohne Verbindung zum BSI.
