# OPS-15 Protokollierung und Überwachung - Zurechenbarkeit

- Bereich: OPS – Regelbetrieb
- Gegenüber C5:2020: geändert
- Webseite: https://c5.patrickscheid.de/ops-15/

## Basiskriterium

### OPS-15.01B

Die erstellten Protokolldaten - die sowohl abgeleitete Cloud-Dienstdaten als auch Cloud-Anbieterdaten umfassen - ermöglichen eine eindeutige Identifizierung des Benutzerzugriffs auf Mandantenebene und unterstützen so eine effektive forensische Analyse im Falle eines Sicherheitsvorfalls.

### OPS-15.02B

Jedes protokollierte Ereignis enthält einen Zeit-/Datumsstempel, um genaue und nachvollziehbare Aufzeichnungen zu gewährleisten.

### OPS-15.03B

Der Cloud-Anbieter ist in der Lage, die forensische Analyse von Vorfällen zu unterstützen und eine Beweiskette aufzubewahren. Dies bedeutet, dass der Cloud-Anbieter den Zustand von Hardwareobjekten und Netzkommunikation bei Sicherheitsereignissen erfasst.

## Zusatzkriterium

### OPS-15.01AC (Zusatz, erweiternd)

Der Cloud-Anbieter stellt auf Anfrage des Cloud-Kunden die ihn betreffenden Protokolldaten in angemessener Form und zeitnah zur Verfügung, damit dieser die ihn betreffenden Vorfälle selbst untersuchen kann.

**Ergänzende Information:**

Das Zusatzkriterium bezieht sich auch auf Protokolldaten von Systemkomponenten, die im Verantwortungsbereich des Cloud-Anbieters liegen und auf die der Cloud-Kunde grundsätzlich keinen Zugriff hat, sofern diese Protokolldaten für die Analyse von Sicherheitsvorfällen und für die Identifizierung von Zugriffen auf Cloud-Kundendaten relevant sind (vgl. IAM-07 und INQ-03). Zur Protokollierung von Systemkomponenten im Verantwortungsbereich des Cloud-Kundens vgl. PSS-04.

### OPS-15.02AC (Zusatz, erweiternd)

Die oben genannten Protokolldaten werden mithilfe von Kontrollen und Prozessen gesammelt und verwaltet, die ihre Integrität und Zuverlässigkeit für Sicherheitsüberwachungs- und Vorfalluntersuchungszwecke wahren. Dies impliziert, ist aber nicht beschränkt auf:

1. Die Aufzeichnungen sind vollständig und wurden in keiner Weise manipuliert.
2. Protokollierungssysteme sind taktsynchron, Protokolldaten enthalten genaue Zeitstempel;
3. Kopien elektronischer Beweismittel sind nachweislich mit den Originalen identisch; und
4. Jedes Informationssystem, aus dem Beweise gesammelt wurden, funktionierte zum Zeitpunkt der Beweisaufnahme ordnungsgemäß.

## Korrespondierende Kriterien für Kunden

Cloud-Kunden stellen mit geeigneten Kontrollen sicher, dass eindeutige Benutzerkennungen vergeben werden, die im Falle eines Vorfalls eine entsprechende Analyse zulassen.

## Änderungen gegenüber C5:2020

Aus der BSI C5:2026 Änderungshistorie, die das BSI bisher nur auf Englisch veröffentlicht.

**Basiskriterium:**

Specified which data types the criterion applies to.

Added further description of the information included in the logs.

Modify requirement regarding forensic analyses to focus on supporting such analyses and retaining a chain of evidence.

**Zusatzkriterium:**

Added further requirements on the preservation of the integrity and reliability of logs.

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Quelle: BSI C5:2026, maschinenlesbare Fassung v1.1.0, © Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) 2026, unverändert wiedergegeben unter CC BY-ND 4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/deed.de). Änderungshinweise: BSI C5:2026 Änderungshistorie, © BSI 2026, CC BY-ND 4.0. Inoffizielle Darstellung, ohne Verbindung zum BSI.
