# PS-07 Überwachung der Betriebs- und Umgebungsparameter

- Bereich: PS – Physische Sicherheit
- Gegenüber C5:2020: unverändert
- Webseite: https://c5.patrickscheid.de/ps-07/

## Basiskriterium

### PS-07.01B

Betriebsparameter der technischen Versorgungseinrichtungen (vgl. PS-06) sowie die Umgebungsparameter der Räumlichkeiten und Gebäuden mit Bezug zum bereitgestellten Cloud-Dienst werden gemäß den Sicherheitsanforderungen des Cloud-Anbieters (vgl. PS-01) überwacht und geregelt.

**Ergänzende Information:**

Zu diesen Maßnahmen gehören typischerweise unter anderem:

1. Umgebungsüberwachungssysteme (z. B. Temperatur- und Feuchtigkeitssensoren);
2. Feuerunterdrückungssysteme;
3. Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik (HVAC); und
4. Leckageerkennung und -Alarme.

### PS-07.02B

Bei Verlassen des zulässigen Regelbereichs wird das dafür sachverständige Personal oder die autorisierten Systemkomponenten des Cloud-Anbieters automatisch informiert, um zeitnah die erforderlichen Maßnahmen zur Rückführung in den Regelbereich einzuleiten.

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Quelle: BSI C5:2026, maschinenlesbare Fassung v1.1.0, © Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) 2026, unverändert wiedergegeben unter CC BY-ND 4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/deed.de). Änderungshinweise: BSI C5:2026 Änderungshistorie, © BSI 2026, CC BY-ND 4.0. Inoffizielle Darstellung, ohne Verbindung zum BSI.
