# PS-08 Anforderungen an die Sicherheit von Arbeitsplätzen

- Bereich: PS – Physische Sicherheit
- Gegenüber C5:2020: neu in C5:2026
- Webseite: https://c5.patrickscheid.de/ps-08/

## Basiskriterium

### PS-08.01B

Auf der Grundlage einer Risikobewertung gemäß OIS-07 werden Sicherheitsanforderungen für Büroumgebungen dokumentiert, kommuniziert und gemäß SP-01 bereitgestellt. Die Sicherheitsanforderungen für gemietete Büros berücksichtigen Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit und können potenziell weniger umfangreich sein als diejenigen in eigenen Büroumgebungen. Diese Sicherheitsanforderungen umfassen verschiedene Aspekte für eine sichere und geschützte Arbeitsumgebung, einschließlich mindestens:

1. Physische Zutrittskontrollen, wie Schlüsselkarten und biometrische Scanner, für Bürogebäude;
2. Verwendung von Bildschirmsperren und Sichtschutzfiltern für Arbeitsplätze;
3. Keine offen sichtbaren vertraulichen Daten an vorübergehend unbeaufsichtigten Arbeitsplätzen;
4. Entsorgung aller Unternehmensdokumente, die nicht mehr benötigt werden, innerhalb des Unternehmensgeländes;
5. Verbot der Nutzung von Drittgeräten; und
6. Sicherung der Eingänge von Büroräumlichkeiten mit Alarmsystemen und Überwachungskameras.

**Ergänzende Information:**

Als Ergebnis der Risikobewertung gemäß OIS-07 muss möglicherweise nicht jeder im Kriterium aufgeführte Aspekt durch entsprechende Sicherheitsanforderungen adressiert werden. Wenn sich beispielsweise in einem Bürogebäude keine Assets mit Bezug zur Entwicklung oder dem Betrieb des Cloud-Dienstes befinden, sind Alarmsysteme und Überwachungskameras möglicherweise nicht erforderlich.

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Quelle: BSI C5:2026, maschinenlesbare Fassung v1.1.0, © Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) 2026, unverändert wiedergegeben unter CC BY-ND 4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/deed.de). Änderungshinweise: BSI C5:2026 Änderungshistorie, © BSI 2026, CC BY-ND 4.0. Inoffizielle Darstellung, ohne Verbindung zum BSI.
