# SIM-02 Pläne zur Reaktion auf Sicherheitsvorfälle

- Bereich: SIM – Umgang mit Sicherheitsvorfällen
- Gegenüber C5:2020: neu in C5:2026
- Webseite: https://c5.patrickscheid.de/sim-02/

## Basiskriterium

### SIM-02.01B

Der Cloud-Anbieter hat einen oder mehrere Pläne zur Reaktion auf Sicherheitsvorfälle dokumentiert, genehmigt und kommuniziert. Die Pläne behandeln alle Phasen der Vorfallreaktion, einschließlich Identifizierung, Eindämmung, Beseitigung, Wiederherstellung und kontinuierlicher Verbesserung. Sie werden von sachverständigem Personal des Cloud-Anbieters genehmigt und allen relevanten Stakeholdern kommuniziert.

**Ergänzende Information:**

Relevante Stakeholder im Sinne dieses Kriteriums sind diejenigen, die den Plan zur Reaktion auf Vorfälle kennen müssen, zum Beispiel aufgrund ihrer Beteiligung an seiner Ausführung oder aufgrund vertraglicher oder regulatorischer Vereinbarungen.

### SIM-02.02B

Die Pläne werden mindestens jährlich oder nach Bedarf bewertet und aktualisiert, um Änderungen in der Organisationsstruktur oder der Umgebung widerzuspiegeln.

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Quelle: BSI C5:2026, maschinenlesbare Fassung v1.1.0, © Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) 2026, unverändert wiedergegeben unter CC BY-ND 4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/deed.de). Änderungshinweise: BSI C5:2026 Änderungshistorie, © BSI 2026, CC BY-ND 4.0. Inoffizielle Darstellung, ohne Verbindung zum BSI.
