DEV · Beschaffung, Entwicklung und Änderung von Informationssystemen
DEV-11 Schutz von Entwicklungs- und Testumgebungen
Neu in C5:2026
Basiskriterium
Entwicklungs- und Testumgebungen unter der Verantwortung des Cloud-Anbieters werden einer Risikobeurteilung (vgl. OIS-07) unterzogen und mit angemessenen Sicherheitsmaßnahmen gegen identifizierte Risiken geschützt. Dies schließt auch die Erweiterung des Datensicherungsplans (vgl. OPS-06) auf die notwendigen Teile dieser Umgebungen ein.
Ergänzende Information
Den Richtlinien und Verfahren für Datensicherungen (vgl. OPS-06) geht eine Risikobeurteilung voraus, sodass diese nicht alle Elemente dieser Umgebungen umfassen, sondern nur diejenigen, die auf Grundlage der Risikobeurteilung als notwendig erachtet werden. In manchen Situationen lassen sich einige Teile leichter von Grund auf neu aufbauen, als sie zu sichern.
Verwandte Kriterien
Texte des BSI aus C5:2026 und der Änderungshistorie: © Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 2026, unverändert unter CC BY-ND 4.0. Inoffizielle Website ohne Verbindung zum BSI. Lizenz und Quellen