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GC · Rahmenbedingungen

GC-06 Angaben zu Zertifizierungen oder Bescheinigungen

Getrennt von den Kriterien aufgeführt. Die Rahmenbedingungen (GC) beschreiben Angaben, die der Cloud-Anbieter in seiner Systembeschreibung und seinen vertraglichen Vereinbarungen macht.

Anforderung

Der Cloud-Anbieter macht in der Systembeschreibung des für die Entwicklung und den Betrieb des Cloud-Dienstes relevanten internen Kontrollsystems des Cloud-Anbieters nachvollziehbare und transparente Angaben zu vorhandenen und gültigen Zertifizierungen oder Bescheinigungen unabhängiger Dritter in Bezug auf die folgenden Aspekte des Cloud-Dienstes:

  1. Konformität der Managementsysteme für Informationssicherheit, Betriebskontinuität und Qualität mit anwendbaren internationalen Standards;
  2. Einhaltung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO);
  3. Angemessenheit der Ausgestaltung oder der Wirksamkeit von Kontrollen des internen Kontrollsystems in Bezug auf die anwendbaren Kriterien;
  4. Zertifizierungen oder Bescheinigungen (Prüfberichte) gemäß branchenspezifischen Anforderungen von Cloud-Kunden; und
  5. Zertifizierungen oder Bescheinigungen (Prüfberichte) in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungs-Standards (engl. Environmental, Social and Governance, ESG).

Soweit für die Zertifizierung oder Bescheinigung anwendbar, werden folgende Angaben gemacht:

  1. Ausstellungsdatum;
  2. Ausstellende Organisation;
  3. Anwendbarer Geltungsbereich; und
  4. Datum oder Zeitraum der Gültigkeit oder Abdeckung.

Der Umfang der Angaben orientiert sich am Bedarf sachverständigen Personals der Cloud-Kunden, die Vorgaben zur Informationssicherheit machen, diese umsetzen oder die Umsetzung überprüfen und die Eignung des Cloud-Dienstes aus rechtlicher und regulatorischer Sicht beurteilen (bspw. IT, Compliance, Interne Revision).

Hinweis

Die Transparenz kann zusätzlich durch Offenlegung von SLAs, die auf dem ISO/IEC 19086 oder vergleichbaren Standards basieren, erhöht werden

Die Konformität der Managementsysteme für Informationssicherheit, Betriebskontinuität und Qualität kann beispielsweise mit Zertifikaten gemäß ISO/IEC 27001, ISO 22301 und ISO 9001 nachgewiesen werden.

Beispiele für ESG-Berichterstattung sind die Berichterstattung gemäß der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) und Zertifizierungen wie ISO 50001, ISO 14001 und das deutsche Umweltzeichen Blauer Engel.

Die Erfüllung der Rahmenbedingung setzt nicht voraus, dass der Cloud-Anbieter zu allen genannten Aspekten eine Zertifizierung oder Bescheinigung vorhält.

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