INQ · Umgang mit behördlichen Auskunfts- und Herausgabeverlangen
INQ-03 Begrenzung des Zugriffs auf oder der Offenlegung von Daten bei behördlichen Auskunfts- und Herausgabeverlangen
Geändert gegenüber C5:2020 · vorher INQ-04
Das BSI veröffentlicht die Änderungshistorie bisher nur auf Englisch, eine deutsche Fassung ist angekündigt.
Basiskriterium
Specified which data types the criterion applies to.
Otherwise, linguistic adaptation without changes in content.
Zusatzkriterium
Additional criterion newly included.
Wortlaut in C5:2020
Basiskriterium
The Cloud Service Provider's procedures for setting up access to or disclosure of cloud customer data as part of an investigation requests, ensure that government agencies only have access to the data they need to investigate.
If no clear limitation of the data is possible, the Cloud Service Provider anonymises or pseudonymises the data so that government agencies can only assign it to those cloud customers who are subject of the investigation request.
Basiskriterium
Die Verfahren des Cloud-Anbieters zur Gewährung des Zugriffs auf oder zur Offenlegung von Cloud-Kundendaten und abgeleitete Cloud-Dienstdaten im Zusammenhang mit behördlichen Auskunfts- und Herausgabeverlangen stellen sicher, dass die Behörden nur Zugang zu den Daten erhalten oder Einsicht in die Daten nehmen, die Gegenstand des behördlichen Auskunfts- und Herausgabeverlangens sind.
Wenn keine eindeutige Begrenzung der Cloud-Kundendaten und der abgeleiteten Cloud-Dienstdaten möglich ist, anonymisiert oder pseudonymisiert der Cloud-Anbieter diese Daten so, dass Regierungsbehörden sie nur denjenigen Cloud-Kunden zuordnen können, die Gegenstand des behördlichen Auskunfts- und Herausgabeverlangens sind.
Zusatzkriterium
INQ-03.01AC
Zusatz, erweiterndDer Zugriff und die Tätigkeiten, die von oder im Namen von Ermittlern (im Rahmen des behördlichen Auskunfts- und Herausgabeverlangens) durchgeführt werden, werden vom Cloud-Anbieter überwacht, wie durch den in INQ-01 beschriebenen Prozess festgelegt.
INQ-03.02AC
Zusatz, erweiterndRechtzeitige und angemessene Abhilfemaßnahmen behandeln alle Abweichungen, die während der Überwachung der von oder im Namen von Ermittlern (im Rahmen des behördlichen Auskunfts- und Herausgabeverlangens) durchgeführten Tätigkeiten festgestellt werden.
Verwandte Kriterien
Texte des BSI aus C5:2026 und der Änderungshistorie: © Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 2026, unverändert unter CC BY-ND 4.0. Inoffizielle Website ohne Verbindung zum BSI. Lizenz und Quellen