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SIM · Umgang mit Sicherheitsvorfällen

SIM-02 Pläne zur Reaktion auf Sicherheitsvorfälle

2 Unterkriterien

Neu in C5:2026

Basiskriterium

SIM-02.01B

Der Cloud-Anbieter hat einen oder mehrere Pläne zur Reaktion auf Sicherheitsvorfälle dokumentiert, genehmigt und kommuniziert. Die Pläne behandeln alle Phasen der Vorfallreaktion, einschließlich Identifizierung, Eindämmung, Beseitigung, Wiederherstellung und kontinuierlicher Verbesserung. Sie werden von sachverständigem Personal des Cloud-Anbieters genehmigt und allen relevanten Stakeholdern kommuniziert.

Ergänzende Information

Relevante Stakeholder im Sinne dieses Kriteriums sind diejenigen, die den Plan zur Reaktion auf Vorfälle kennen müssen, zum Beispiel aufgrund ihrer Beteiligung an seiner Ausführung oder aufgrund vertraglicher oder regulatorischer Vereinbarungen.

SIM-02.02B

Die Pläne werden mindestens jährlich oder nach Bedarf bewertet und aktualisiert, um Änderungen in der Organisationsstruktur oder der Umgebung widerzuspiegeln.

Verwandte Kriterien

Texte des BSI aus C5:2026 und der Änderungshistorie: © Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 2026, unverändert unter CC BY-ND 4.0. Inoffizielle Website ohne Verbindung zum BSI. Lizenz und Quellen