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HR · Personal

HR-08 Remote-Arbeit - Umsetzung

1 Unterkriterium

Neu in C5:2026

Basiskriterium

HR-08.01B

Der Cloud-Anbieter konzipiert, implementiert und unterhält die technischen und organisatorischen Maßnahmen, die erforderlich sind, damit sein Personal die Richtlinien und Verfahren für Remote-Arbeit einhalten kann (vgl. HR-07).

Ergänzende Information

Bitte beachten: Dieses Kriterium bezieht sich auf Arbeitsplätze außerhalb des Standorts, während PS-08.01B Sicherheitsanforderungen für Büroarbeitsplätze vor Ort behandelt.

Verwandte Kriterien

Texte des BSI aus C5:2026 und der Änderungshistorie: © Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 2026, unverändert unter CC BY-ND 4.0. Inoffizielle Website ohne Verbindung zum BSI. Lizenz und Quellen