PS-08 Anforderungen an die Sicherheit von Arbeitsplätzen
Neu in C5:2026
Basiskriterium
Auf der Grundlage einer Risikobewertung gemäß OIS-07 werden Sicherheitsanforderungen für Büroumgebungen dokumentiert, kommuniziert und gemäß SP-01 bereitgestellt. Die Sicherheitsanforderungen für gemietete Büros berücksichtigen Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit und können potenziell weniger umfangreich sein als diejenigen in eigenen Büroumgebungen. Diese Sicherheitsanforderungen umfassen verschiedene Aspekte für eine sichere und geschützte Arbeitsumgebung, einschließlich mindestens:
- Physische Zutrittskontrollen, wie Schlüsselkarten und biometrische Scanner, für Bürogebäude;
- Verwendung von Bildschirmsperren und Sichtschutzfiltern für Arbeitsplätze;
- Keine offen sichtbaren vertraulichen Daten an vorübergehend unbeaufsichtigten Arbeitsplätzen;
- Entsorgung aller Unternehmensdokumente, die nicht mehr benötigt werden, innerhalb des Unternehmensgeländes;
- Verbot der Nutzung von Drittgeräten; und
- Sicherung der Eingänge von Büroräumlichkeiten mit Alarmsystemen und Überwachungskameras.
Ergänzende Information
Als Ergebnis der Risikobewertung gemäß OIS-07 muss möglicherweise nicht jeder im Kriterium aufgeführte Aspekt durch entsprechende Sicherheitsanforderungen adressiert werden. Wenn sich beispielsweise in einem Bürogebäude keine Assets mit Bezug zur Entwicklung oder dem Betrieb des Cloud-Dienstes befinden, sind Alarmsysteme und Überwachungskameras möglicherweise nicht erforderlich.
Verwandte Kriterien
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