C5 Field Guideinoffiziell

AM · Asset Management

AM-01 Rahmenwerk für Asset Management

2 Unterkriterien: 1 Basis, 1 Zusatz

Neu in C5:2026

Ergänzende Information zu allen Unterkriterien

Assets im Sinne dieses Kriterienbereichs sind die für die Informationssicherheit des Cloud-Dienstes während der Erstellung, Verarbeitung, Speicherung, Übermittlung, Löschung oder Vernichtung von Informationen benötigten Objekte im Verantwortungsbereich des Cloud-Anbieters, z. B. Firewalls, Loadbalancer, Webserver, Anwendungsserver und Datenbankserver.

Diese Objekte bestehen wiederum aus Hardware- und Software-Objekten:

Hardware-Objekte sind:

  1. Physische und virtuelle Infrastruktur-Ressourcen (z. B. Server, Speichersysteme, Netzkomponenten); und
  2. Endgeräte, soweit der Cloud-Anbieter in einer Risikobeurteilung festgestellt hat, dass diese bei Verlust oder unautorisierten Zugriffen die Informationssicherheit des Cloud-Dienstes gefährden könnten (z. B. Mobilgeräte, die als Security-Token zur Authentifizierung genutzt werden).

Software-Objekte sind z. B. Hypervisor, Container, Betriebssysteme, Datenbanken, Microservices und Programmierschnittstellen (APIs).

Der Lebenszyklus eines Assets umfasst:

  1. Anschaffung;
  2. Inbetriebnahme;
  3. Instandhaltung;
  4. Außerbetriebnahme; und
  5. Entsorgung.

Basiskriterium

AM-01.01B

Ein Rahmenwerk für Asset Management ist gemäß SP-01 dokumentiert, kommuniziert und bereitgestellt, in dem die folgenden Aspekte beschrieben sind:

  1. Identifizierung von Assets, die verwendet werden, um den Cloud-Dienst in der Produktionsumgebung bereitzustellen;
  2. Definition eines Schemas zur Ermittlung des Schutzbedarfs auf der Grundlage der Informationen, die auf dem Asset verarbeitet, gespeichert oder übertragen werden;
  3. Definition von Asset-Typen unter Berücksichtigung mindestens der Unterscheidung zwischen Hardware- und Software-Objekten;
  4. Definition von Asset-Lebenszyklen auf der Grundlage des Asset-Typs; und
  5. Definition von Verfahren für die Inventarisierung von Hardware- und Software-Assets.

Zusatzkriterium

AM-01.01AC

Zusatz, erweiternd

Die über Assets gesammelten Informationen werden in Logging- und Monitoring-Anwendungen berücksichtigt, um:

  1. die Auswirkungen auf Cloud-Dienste und -Funktionen im Falle von Ereignissen zu identifizieren, die zu einer Verletzung der Schutzziele führen könnten; und
  2. Informationen zur Unterstützung betroffener Cloud-Kunden gemäß den vertraglichen Vereinbarungen bereitzustellen.

Verwandte Kriterien

Texte des BSI aus C5:2026 und der Änderungshistorie: © Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 2026, unverändert unter CC BY-ND 4.0. Inoffizielle Website ohne Verbindung zum BSI. Lizenz und Quellen