C5 Field Guideinoffiziell

AM · Asset Management

AM-02 Asset-Inventar

6 Unterkriterien: 5 Basis, 1 Zusatz

Geändert gegenüber C5:2020 · vorher AM-01

Das BSI veröffentlicht die Änderungshistorie bisher nur auf Englisch, eine deutsche Fassung ist angekündigt.

Basiskriterium

Replaced requirement for inventorying assets with the more specific requirement of maintaining hardware and software asset inventories.

Added requirement about maintaining a list of users with access to a specific resource and their respective access rights.

Wortlaut in C5:2020

Basiskriterium

The Cloud Service Provider has established procedures for inventorying assets.

The inventory is performed automatically and/or by the people or teams responsible for the assets to ensure complete, accurate, valid and consistent inventory throughout the asset lifecycle.

Assets are recorded with the information needed to apply the Risk Management Procedure (Cf. OIS-07), including the measures taken to manage these risks throughout the asset lifecycle. Changes to this information are logged.

Alle Änderungen gegenüber C5:2020

Basiskriterium

AM-02.01B

Der Cloud-Anbieter führt ein Asset-Inventar von Hardware- und Software-Assets gemäß dem Rahmenwerk für Asset Management (vgl. AM-01).

Ergänzende Information

Gilt auch für 02B, 03B, 04B, 05B

Cloud-Anbieter, die ihre Cloud-Infrastruktur als virtuelle Infrastruktur von einer Service-Organisation beziehen (z. B. virtuelle Maschinen oder Container), können von der Service-Organisation bereitgestellte Werkzeuge verwenden, um diese Assets zu inventarisieren, sofern der Cloud-Anbieter diese auf der Grundlage seines Rahmenwerks für Asset Management als geeignet erachtet.

In der Praxis kann die Umsetzung des Asset-Inventars je nach Anzahl, Größe und Komplexität der bereitgestellten Cloud-Dienste stark variieren.

AM-02.02B

Die Inventarisierung erfolgt automatisch und/oder durch für die Assets zuständige Personen oder Gruppen, um eine vollständige, richtige, gültige und konsistente Erfassung über den Lebenszyklus der Assets sicherzustellen.

Ergänzende Information

Gilt auch für 01B, 03B, 04B, 05B

Cloud-Anbieter, die ihre Cloud-Infrastruktur als virtuelle Infrastruktur von einer Service-Organisation beziehen (z. B. virtuelle Maschinen oder Container), können von der Service-Organisation bereitgestellte Werkzeuge verwenden, um diese Assets zu inventarisieren, sofern der Cloud-Anbieter diese auf der Grundlage seines Rahmenwerks für Asset Management als geeignet erachtet.

In der Praxis kann die Umsetzung des Asset-Inventars je nach Anzahl, Größe und Komplexität der bereitgestellten Cloud-Dienste stark variieren.

AM-02.03B

Zu den Assets werden jene Informationen erfasst, die zur Anwendung des Risikomanagement-Verfahrens (vgl. OIS-07), einschließlich der Maßnahmen zur Behandlung dieser Risiken über den Lebenszyklus der Assets benötigt werden.

Ergänzende Information

Gilt auch für 01B, 02B, 04B, 05B

Cloud-Anbieter, die ihre Cloud-Infrastruktur als virtuelle Infrastruktur von einer Service-Organisation beziehen (z. B. virtuelle Maschinen oder Container), können von der Service-Organisation bereitgestellte Werkzeuge verwenden, um diese Assets zu inventarisieren, sofern der Cloud-Anbieter diese auf der Grundlage seines Rahmenwerks für Asset Management als geeignet erachtet.

In der Praxis kann die Umsetzung des Asset-Inventars je nach Anzahl, Größe und Komplexität der bereitgestellten Cloud-Dienste stark variieren.

AM-02.04B

Änderungen an den erfassten Informationen eines Assets werden protokolliert.

Ergänzende Information

Gilt auch für 01B, 02B, 03B, 05B

Cloud-Anbieter, die ihre Cloud-Infrastruktur als virtuelle Infrastruktur von einer Service-Organisation beziehen (z. B. virtuelle Maschinen oder Container), können von der Service-Organisation bereitgestellte Werkzeuge verwenden, um diese Assets zu inventarisieren, sofern der Cloud-Anbieter diese auf der Grundlage seines Rahmenwerks für Asset Management als geeignet erachtet.

In der Praxis kann die Umsetzung des Asset-Inventars je nach Anzahl, Größe und Komplexität der bereitgestellten Cloud-Dienste stark variieren.

AM-02.05B

Der Cloud-Anbieter führt Listen aller Benutzer in seinem Verantwortungsbereich, die Zugriff auf eine bestimmte Ressource haben, zusammen mit ihren jeweiligen Zugriffsrechten.

Ergänzende Information

Gilt auch für 01B, 02B, 03B, 04B

Cloud-Anbieter, die ihre Cloud-Infrastruktur als virtuelle Infrastruktur von einer Service-Organisation beziehen (z. B. virtuelle Maschinen oder Container), können von der Service-Organisation bereitgestellte Werkzeuge verwenden, um diese Assets zu inventarisieren, sofern der Cloud-Anbieter diese auf der Grundlage seines Rahmenwerks für Asset Management als geeignet erachtet.

In der Praxis kann die Umsetzung des Asset-Inventars je nach Anzahl, Größe und Komplexität der bereitgestellten Cloud-Dienste stark variieren.

Ergänzende Information

Diese Listen können, müssen aber nicht, durch das Inventarsystem bereitgestellt werden, das durch die Kriterien AM-02, AM-03 und AM-04 eingerichtet wird.

Zusatzkriterium

AM-02.01AC

Zusatz, erweiternd

Der Cloud-Anbieter stellt sicher, dass das Asset-Inventar aktuell ist, indem er Überwachungsmaßnahmen für den Prozess implementiert, der es pflegt.

Verwandte Kriterien

Texte des BSI aus C5:2026 und der Änderungshistorie: © Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 2026, unverändert unter CC BY-ND 4.0. Inoffizielle Website ohne Verbindung zum BSI. Lizenz und Quellen